Leistungsspektrum:
Aufstellung der Beteiligtenverzeichnisse zur Festsetzung der Kostenbeiträge bei der Unterhaltung und beim Ausbau von Gewässern dritter Ordnung.
Beteiligtenverzeichnisse werden für Gewässer dritter Ordnung zur Festsetzung von Kostenbeiträgen, Kostenvorschüssen und Kostenersatz durch den privaten Sachverständigen erstellt. Im Gutachten des Sachverständigen werden der Kreis der Beteiligten, das Beitragsverhältnis und die Beitragshöhe der Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahme geregelt. Je nach Art der Maßnahme werden Kriterien festgelegt, die eine transparente und für alle Beteiligten gerechte Beitragsbemessung ermöglichen.